Garantie apenta swiss made

Garantie

apenta gewährt auf seinen Qualitätskochgeräten eine lebenslange Garantie (*) ab dem Tag des Kaufes. Dies gilt jedoch nur für Beschädigungen und Defekte, die auf einen Produktionsfehler zurückzuführen sind.

(*) Maximale lebenslange Garantiezeit von 25 Jahren.

Ausnahmen von der lebenslangen Garantie:

1. Verschleissteile (Griffe, Knaufe siehe unten)

2. Selbst verursachte Beschädigungen wie Über-

hitzen, Fallenlassen, unsachgemäßer Gebrauch oder absichtliche Beschädigungen.

3. Wenn die Kochgeräte mit einem schädlichen Reinigungsmittel gereinigt werden.

4. Leichte Kratzer und kleine Unvollkommen-heiten, die keinerlei Einfluss auf die Qualität des  Kochgerätes haben.

Auf Ersatzteile (Knauf, Griffe) gewährt apenta eine Garantie von 5 Jahren.

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